Skip to the content

AGB / Lieferbedingungen

Urheberrecht

Die Reproduktion aller dem Reprografie-Betrieb übergebenen Vorlagen geschieht unter der Voraussetzung, dass der Besteller die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt.


Haftung für nicht abgeholte Originale

Für Originale, die nicht innerhalb von vier Wochen nach der Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen.


Haftung und Versicherung von Datenträger

Für defekte Datenträger aller Art übernimmt Sautercopy AG keine Haftung. Für allfällige Schäden an EDV-Einrichtungen des Lieferbetriebes, welche durch fehlerhafte oder mit Computerviren behaftete, angelieferte Daten entstehen, ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar.


Lieferung durch Dritte

Die dadurch bedingte Verpackung und das Porto werden gesondert verrechnet. Beschädigungen irgendwelcher Art sind durch die Transportunternehmen in Form einer Tatbestandaufnahme sofort beim Eintreffen der Sendung feststellen zu lassen.


Mängelrüge

Reklamationen können nur innerhalb von zwei Werktagen nach erfolgter Lieferung berücksichtigt werden.


Berechnungsnorm

Bei Grossprojekten mit speziellen Konditionen gilt für technische Kopien, Plots und Scans - sofern nicht anders vereinbart - ein Minimumformat von A0 oder 1.22 m2. Ausserordentliche Botengänge werden zusätzlich verrechnet. Der Zuschlag für Lieferungen an Dritte beträgt mindestens CHF 15.00 oder wird nach Aufwand verrechnet.


Lieferzeit

Der Reprografie-Betrieb ist bemüht, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten. Die angegebenen Lieferfristen sind jedoch unverbindlich. Bei allfälliger überschreitung der Fristen infolge höherer Gewalt, Streiks usw. ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Bestellung zu annullieren oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.


Vom Kunden geliefertes Material

Für Material, welches vom Besteller selbst zum Bedrucken geliefert wird, geht jegliches Risiko auf Druckergebnis und eventuellen Ausschuss zu Lasten des Bestellers. Angelieferte Materialien sind in der Grösse zu liefern, wie dies der Drucker vorschreibt. Ausserdem ist genügend Zuschuss mitzuliefern, mindestens zwei Exemplare mehr als bestellt oder gemäss Vereinbarung, um die bestellte Auflage erreichen zu können. Für allfällig eingetretene Schäden lehnen wir zum vornherein jede Ersatzpflicht ab. Eine Preisreduktion für geliefertes Material auf die Druck- und Ausrüstpreise kann nicht gewährt werden.


Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

  • a) Für regelmässige Kunden gilt Monatsrechnung
.
  • b) Für Passanten gilt Barzahlung, Postcard, EC- Debit, Kreditkarten oder TWINT.
  • c) Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum

  • d) Mahngebühren:
  •    d1) Mahnfrist 1, 40 Tage ab Rechnungsdatum bis 1. Mahnung, Mahngebühr 1 CHF 10.00
  •    d2) Mahnfrist 2, 20 Tage ab Erstellungsdatum der 1. Mahnung, Mahngebühr 2 CHF 20.00
  •    d3) Mahnfrist 3, 20 Tage ab Erstellungsdatum der 2. Mahnung, Mahngebühr 3 CHF 30.00
  • e) Der Mindest-Fakturabetrag beträgt CHF 100.00. Für kleinere Beträge müssen wir einen Zuschlag von CHF 15.00 verrechnen.

  • f) Für Rechnungsänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 12.00 erhoben.

Der Auftraggeber ist für die Bezahlung der erteilten Aufträge in jedem Falle dem Reprografie-Betrieb gegenüber haftbar, auch wenn die Kopien in seinem Auftrag an Dritte verrechnet werden müssen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Dritten eine Bestätigung für die Übernahme der Haftung für die erteilten Aufträge und die Übernahme der Zahlungsverpflichtung einzuholen.


Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Reprografie-Betriebes.

Zürich, 06.2022